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Overview
Seit 2016 ist die Alarmverifikation in Echtzeit über Videomaterial durch VdS Schadenverhütung GmbH zertifizierbar. Das macht den Prozess einheitlicher und sicherer, da er sich an gewissen Richtlinien orientiert und eine höhere Qualität bei der Alarmbearbeitung ermöglicht.
Ein Team aus Experten verschiedener Fachrichtungen hat über ein Jahr lang an der Entwicklung der VdS 3415 gearbeitet. Durch die Standardisierung wird es nun möglich, eine aus der Ferne vorgenommene Alarmverifikation eines Einbruchalarms VdS-konform zu gestalten. Sie erlaubt die Alarmierung der Polizei auf Basis von qualifiziertem Videobildmaterial, das in Echtzeit noch während der Tat übertragen wird. Die vorherige Prüfung durch einen Interventionsdienstmitarbeiter eines Wachdienstes vor Ort entfällt und ist nur noch im Zweifel notwendig, wenn ein Alarmereignis nicht eindeutig verifiziert werden kann.
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Eine Grundvoraussetzung dafür ist das qualifizierte Bildmaterial. Dieses ist die Basis für die Einschätzung der Situation durch die Mitarbeiter in der Notruf- und Serviceleitstelle. Damit können diese eindeutige Gefahrenlagen von Falschalarmen unterscheiden und den Interventionsbedarf einschätzen. Zusätzliche Audiodaten haben eine unterstützende Funktion bei der Beurteilung. Die Bildqualität muss der festgelegten Auflösungsklasse und der technischen Qualität laut UVV „Kassen“ inklusive Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie den Richtlinien VdS 2364 und VdS 2366 entsprechen. Zusätzlich müssen die verbaute Einbruchmeldeanlage (EMA) und die aufgeschaltete Notruf- und Serviceleitstelle oder Alarmempfangsstelle VdS-anerkannt sein.
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